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Gesetzlicher Hintergrund

  • + Warum benötigen wir Zutritt zu Ihrem Haushalt / Ihrem Betrieb?

    In unserem Netzgebiet wurden Sie bisher mit L-Gas versorgt. In den nächsten Jahren wird jedoch die Erdgasversorgung auf die alternative Gasqualität H-Gas umgestellt. Um einen sicheren und zuverlässigen Weiterbetrieb Ihrer Gasgeräte nach der Umstellung gewährleisten zu können, müssen wir zunächst die Daten aller Gasgeräte in Ihrem Haushalt / Betrieb aufnehmen (Erhebung). In einem zweiten Schritt erfolgt dann die technische Anpassung. Dies können wir nur mit Ihrer Hilfe schaffen! Daher bitten wir um Ihre Unterstützung.

    Die Maßnahmen zur Umstellung von L- auf H-Gas liegen nach § 19a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in der Verantwortung des jeweiligen Netzbetreibers. Für Ihren Gasanschluss ist das die Stadtwerke Schwerte GmbH. Dies gilt auch, wenn Sie ihr Gas bei einem anderen Anbieter beziehen.

  • + Muss ich den Monteur hereinlassen?

    Ja, bitte! Zur Durchführung der Erhebung und Anpassung benötigt unser Monteur unbedingt Zutritt zu Ihrer Wohnung. Das Zutrittsrecht des Netzbetreibers bzw. seiner Beauftragten ist gesetzlich geregelt und ergibt sich aus § 19a Abs. 4 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG):

    Anschlussnehmer oder -nutzer haben dem Beauftragten oder Mitarbeiter des Netzbetreibers den Zutritt zu ihrem Grundstück und zu ihren Räumen zu gestatten, soweit dies für die nach Absatz 1 durch-zuführenden Handlungen erforderlich ist. […] Das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) wird durch Satz 1 eingeschränkt.

  • + Welche Daten meiner Gasgeräte werden aufgenommen?

    Zur Geräteerfassung (Erhebung) werden verschiedene Daten benötigt:

    • Angaben zu Hersteller, Gerätetyp, Baujahr, Leistung u.ä.
    • Fotos vom Typenschild sowie vom Gerät selbst (zur Belegung der Erhebungsdaten)
    • Abgasmessung in Teil- und in Volllast (zur Prüfung der Geräteeinstellungen)