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Informationen für Installateure und Schornsteinfeger

Erdgaskunden in unserem Netzgebiet versorgen wir zurzeit mit dem sogenanntem „L-Gas“ aus den Niederlanden. Rückläufige Fördermengen sind u.a. der Grund, weshalb uns L-Gas in Zukunft nur noch sehr begrenzt zur Verfügung stehen wird. Deshalb wird in allen mit L-Gas versorgten Gebieten (z. B. Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Hessen) die Versorgung nach und nach auf H-Gas umgestellt. L steht dabei für „low caloric“ und kennzeichnet einen niedrigeren Energiegehalt, H steht für „high caloric“, also energiereicheres Erdgas. Im Netzgebiet der Stadtwerke Schwerte GmbH werden voraussichtlich 9.900 Haushalte und Gewerbekunden von der Erdgasumstellung betroffen sein.

Auf Grund des unterschiedlichen Energiegehaltes und der chemischen Zusammensetzung von L- und H-Gas ist es notwendig, dass alle mit Erdgas betriebenen Geräte (z. B. Warmwasserboiler, Gasherd, Gasheizung) für den Weiterbetrieb mit H-Gas vorbereitet werden. Konkret unterteilt sich die Erdgasumstellung in drei Prozessschritte: die Erhebung (Erfassung) der Gasgeräte, die technische Anpassung und die stichprobenartige Qualitätssicherung nach erfolgreicher Erhebung und Anpassung.

Erhebung und Anpassung werden von zertifizierten Umstellungsdienstleistern im Auftrag der Stadtwerke Schwerte durchgeführt. Die Erhebungsmaßnahmen beginnen am 27. September 2021 und die technische Anpassung aller Gasgeräte erfolgt voraussichtlich ab Mai 2023. Der Anpassungszeitraum wird über den Schalttermin am 26. September 2023 hinaus andauern, da einige Gerätetypen erst nach der Umstellung auf H-Gas angepasst werden.

Wichtige Termine während der Projektlaufzeit

Rechtliche Grundlagen

Nach § 19a des Energiewirtschaftsgesetzes ist der jeweilige Netzbetreiber für die Umstellungsmaßnahmen zuständig, in unserer Region also die Stadtwerke Schwerte GmbH. Dies gilt auch, wenn das Erdgas bei einem anderen Anbieter bezogen wird. Die Kosten für die Erhebung und Anpassung werden zunächst von den Stadtwerken Schwerte übernommen und später über die Netzentgelte auf alle Erdgaskunden in Deutschland verteilt. Davon ausgenommen sind eventuell anfallende Reparaturen, Wartung und Geräteaustausch, diese sind durch den Geräteeigentürmer zu tragen.

Bedingungen zur Abgasmessung für Erhebungs- und Anpassungsdienstleister
  • Der Monteur unserer Dienstleister führt am Ende eines jeden Besuches beim Endkunden eine Abgasmessung in Teil- und Volllast durch (nicht im Schornsteinfegermodus).
  • Es gilt ein Grenzwert von 1.000 ppm CO im Abgas. Wird dieser Wert überschritten, muss eine zweite Referenzmessung mit einer Mehrlochsonde durchgeführt werden. Sollte diese ebenfalls über 1.000 ppm liegen, muss das Gerät gesperrt werden.
  • Das Gasgerät kann erst wieder in Betrieb genommen werden, wenn ein vom Kunden beauftragter Installateur die Ursachen für die erhöhten Abgaswerte / Mängel behoben hat.
  • Bitte verändern Sie die von unseren Monteuren am Kundengasgerät eingestellten Werte nicht. Sollten Sie nach der Erhebung ein Gasgerät austauschen, auf dem ein Aufkleber der Stadtwerke Schwerte GmbH zur Erdgasumstellung aufgebracht ist, melden Sie sich bitte unbedingt bei uns.

CO-Grenzwerte bei der Abgasmessung

Verhalten bei Gasgeruch

Ist der Erhebungs- / Anpassungsmonteur oder VIU vor Ort, sind folgende notwendigen Sicherungsmaßnahmen einzuleiten:

  • Schließen der Absperreinrichtung der betroffenen Gas-Kundenanlage
  • Räumen bei zu hoher Gas-Raumluftkonzentration ≥ 0,9 Vol% (20% UEG) durchlüften / querlüften
  • Mängelbericht ausfüllen und an Anschlussnutzer / -nehmer übergeben
  • Immer Meldung an den Netzbetreiber (Störstelle) und Warten auf das Eintreffen des Stördienstes vor Ort


Grundsätzlich gelten bei der Wahrnehmung von Gasgeruch folgende Verhaltensregeln:

  • Türen und Fenster weit öffnen, für Durchzug sorgen und Räume mit Gasgeruch meiden
  • Keine elektrischen Schalter, keine Stecker, keine Klingel, keine Telefone/Handys oder Sprechanlagen im Haus benutzen
  • Gaszähler-Absperreinrichtung oder auch Hauptabsperreinrichtung (HAE, „Feuerhahn“) schließen
    Alle Hausbewohner warnen – klopfen, nicht klingeln – und das Gebäude verlassen
  • Bei hörbarem Ausströmen unverzüglich das Gebäude verlassen, Betreten durch Dritte verhindern
  • Benachrichtigung des Störungsdienstes außerhalb des Hauses

24-Stunden-Störungsdienst Gas der Stadtwerke Schwerte GmbH: (02304) 203-203

Geräteaufkleber zur Kennzeichnung des Gasgerätes

Wenn einer dieser Aufkleber auf dem Gasgerät angebracht ist, darf er nicht entfernt werden. Wird ein Gasgerät stillgelegt oder ausgetauscht, bitten wir Sie, dies unbedingt an das Erdgasbüro der Stadtwerke Schwerte zurückzumelden. Für die Rückmeldung können Sie einfach den QR-Code mit Ihrem Smartphone auf den Geräteaufklebern einscannen – Sie werden im Anschluss weitergeleitet. Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Dieses Gerät wurde bereits auf H-Gas angepasst. Hinweis: Bis zur Schaltung bitte keine Änderungen an den Einstellungen durchführen. Treten nach der Anpassung Störungen auf, kontaktieren Sie bitte das Erdgasbüro.

Das Gasgerät wurde erfolgreich erhoben, die Geräteanpassung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.

Eine Geräteanpassung war nicht möglich. Der Eigentümer des Gerätes wurde bereits informiert.

Dieses Gasgerät wurde aus Sicherheitsgründen gesperrt. Der Eigentümer des Gerätes wurde aufgefordert, die Mängel umgehend beheben zu lassen.

Hinweis: Für eine Wiederinbetriebnahme durch einen Installateur müssen alle Mängel zuvor beseitigt und per Rückmeldekarte an die Stadtwerke Schwerte gemeldet werden. Nutzen Sie für die Rückmeldung gerne auch den QR-Code.

Dieses Gasgerät wurde unter bestimmten Bedingungen auf H-Gas umgebaut. Zusätzliche Kennzeichnung neben dem Typen-schild des Gasgerätes.

Dieses Gasgerät konnte aufgrund technischer Mängel noch nicht einreguliert werden. Eine Mängelkarte wurde ausgestellt.

Nach Beseitigung der Mängel wird das Gerät vom VIU auf H-Gas eingestellt und der Aufkleber durch einen grünen und silbernen Aufkleber ersetzt.

Es wurde nach der Erhebung oder nach der Anpassung eine Qualitätssicherung zur Überprüfung der Arbeiten durchgeführt.

Der Aufkleber wird zusätzlich zum gelben oder grünen Aufkleber verwendet.

Wichtige Formulare
  • Mängelkarte und Rückmeldekarte

Die Mängelkarte wurde ausgestellt, weil unser Erhebungsmonteur einen Mangel am Kundengasgerät festgestellt hat. Mängel müssen bei der nächsten Wartung, innerhalb von vier Wochen oder unverzüglich von einem Vertragsinstallateur oder Schornsteinfeger behoben werden. Wurde ein sicherheitstechnischer Mangel festgestellt, musste das Kundengasgerät aus Sicherheitsgründen gesperrt werden.

Hat der Vertragsinstallateur den Mangel behoben, ist die Rückmeldekarte auszufüllen und an die Stadtwerke Schwerte zurückzusenden. Die Rückmeldekarte befindet sich im unteren Teil der Mängelkarte (zum Abtrennen). Bitte beachten Sie: Wenn eine Behebung der Mängel nicht rechtzeitig erfolgt bzw. die Rückmeldekarte nicht in der angegebenen Frist zurückgeschickt wird, kann das Gasgerät nicht angepasst werden. Die Stadtwerke Schwerte sind dann aus Sicherheitsgründen gezwungen, den entsprechenden Gasanschluss zu sperren.

Bei Austausch oder Stilllegung eines Gasgerätes ist das u.a. Formular unbedingt vom zuständigen Vertragsinstallateur auszufüllen und an die Stadtwerke Schwerte zu versenden. Das Formblatt kann per QR-Code auf dem Geräteaufkleber über das Smartphone aufgerufen und ausgefüllt werden.

Wird ein zuvor stillgelegtes bzw. gesperrtes Gasgerät nach der Mängelbeseitigung wieder in Betrieb genommen oder ein neues Gerät in Betrieb gesetzt, muss der zuständige Vertragsinstallateur das Inbetriebsetzungsformblatt ausfüllen. Das vollständig ausgefüllte Formular senden Sie bitte an folgende Adresse: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

Beteiligte Dienstleistungsunternehmen

Wir haben die folgenden Dienstleistungsunternehmen zur Durchführung der Maßnahmen zur Erdgasumstellung beauftragt. Mitarbeiter anderer Handwerks- oder Installationsunternehmen sind nicht von uns beauftragt.

  • ESK GmbH
  • LPR Energy GmbH
  • NGC.Tec GmbH
  • Veolia Umweltservice GmbH
  • DBI Gas- und Umwelttechnik GmbH
Wettbewerbsverbot

Die zur Erhebung und Anpassung eingesetzten Dienstleister unterliegen einem Wettbewerbsverbot. Den beauftragten Fachfirmen ist es untersagt, Leistungen aus dem Portfolio der Vertragsinstallationsunternehmen (z. B. Wartung, Instandsetzung, Gerätaustausch) anzubieten.